Berufungsbeklagter
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Appellat — Ap|pel|lat 〈m. 16; Rechtsw.; veraltet〉 = Berufungsbeklagter [→ appellieren] * * * Ap|pel|lat, der; en, en (Rechtsspr. veraltet): Berufungsbeklagter … Universal-Lexikon
Partei (Recht) — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. In einem Gerichtsverfahren sind jeweils mehrere Parteien vertreten. Im Zivilprozess sind dies regelmäßig der Kläger und… … Deutsch Wikipedia
Prozesspartei — In einem Gerichtsverfahren sind jeweils mehrere Parteien vertreten. Im Zivilprozess sind dies regelmäßig der Kläger und der Beklagte, ebenso im Rechtsstreit vor den Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten und Arbeitsgerichten. Jedoch gibt es in… … Deutsch Wikipedia
Verfahrensbeteiligter — In einem Gerichtsverfahren sind jeweils mehrere Parteien vertreten. Im Zivilprozess sind dies regelmäßig der Kläger und der Beklagte, ebenso im Rechtsstreit vor den Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten und Arbeitsgerichten. Jedoch gibt es in… … Deutsch Wikipedia
Beklagter — Beklagter, derjenige, gegen den eine zivilrechtliche Klage (s. d.) erhoben worden ist; Berufungsbeklagter, s. Berufung … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Appellat — Ap|pel|lat 〈m.; Gen.: en, Pl.: en; Rechtsw.〉 Berufungsbeklagter [Etym.: → appellieren] … Lexikalische Deutsches Wörterbuch
Appellat — Ap|pel|lat der; en, en <aus lat. appelatus, Part. Perf. von appellare, vgl. ↑appellieren> (veraltet) Berufungsbeklagter (Rechtsw.) … Das große Fremdwörterbuch