Berufungsbeklagter

Berufungsbeklagter
Be|ru|fungs|be|klag|te(r) 〈f. 30 (m. 29)〉 Beklagte(r) im Berufungsverfahren; Sy 〈veraltet〉 Appellat

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Appellat — Ap|pel|lat 〈m. 16; Rechtsw.; veraltet〉 = Berufungsbeklagter [→ appellieren] * * * Ap|pel|lat, der; en, en (Rechtsspr. veraltet): Berufungsbeklagter …   Universal-Lexikon

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  • Verfahrensbeteiligter — In einem Gerichtsverfahren sind jeweils mehrere Parteien vertreten. Im Zivilprozess sind dies regelmäßig der Kläger und der Beklagte, ebenso im Rechtsstreit vor den Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten und Arbeitsgerichten. Jedoch gibt es in… …   Deutsch Wikipedia

  • Beklagter — Beklagter, derjenige, gegen den eine zivilrechtliche Klage (s. d.) erhoben worden ist; Berufungsbeklagter, s. Berufung …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Appellat — Ap|pel|lat 〈m.; Gen.: en, Pl.: en; Rechtsw.〉 Berufungsbeklagter [Etym.: → appellieren] …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • Appellat — Ap|pel|lat der; en, en <aus lat. appelatus, Part. Perf. von appellare, vgl. ↑appellieren> (veraltet) Berufungsbeklagter (Rechtsw.) …   Das große Fremdwörterbuch

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